Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bestandsmeldung

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bestand ist der zuständigen Stelle am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Gewinnung, Erzeugung, Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unter Angabe von Art und Aktivität innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Der Fund oder der Verlust von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

27.12.2017
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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