Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Ausländische Berufsqualifikationen landesrechtlich nicht reglementierter Grüner Berufe anerkennen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Land- und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Für die nachstehenden beruflichen Abschlüsse

  • Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
  • Geprüfter Berufsspezialist für ökologischen Landbau
  • Fachagrarwirt für ökologischen Landbau
  • Helfer/in in der Landwirtschaft
  • Gartenbauwerker/in
  • Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
  • Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen

als auch für folgende schulische Abschlüsse

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin Fachrichtung Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau

 können Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage eines formlosen unterzeichneten Antrages und Ihrer beiliegenden Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für die von Ihnen beabsichtigte Berufsausübung entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an. Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Dieser enthält auch Hinweise darauf, welche Qualifikationen Ihnen eventuell für eine volle Anerkennung fehlen und wie Sie diese ausgleichen können.

Lassen Sie sich vor der Antragstellung durch die Mitarbeiter in der Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) beraten. Die Beratungen sind für Sie kostenfrei und vertraulich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle im TLLLR. Ansprechpartner ist Herr Maack. Die Kontaktdaten lauten:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 46 | Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23 | 07646 Stadtroda | Postfach 100262 | 07702 Jena | Germany
Tel: +49 (0) 361 574062-631 | Fax: +49 (0) 361 574062-699
Mail: Rene.Maack@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle im TLLLR. Ansprechpartner ist Herr Maack. Die Kontaktdaten lauten:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 46 | Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23 | 07646 Stadtroda | Postfach 100262 | 07702 Jena | Germany
Tel: +49 (0) 361 574062-631 | Fax: +49 (0) 361 574062-699
Mail: Rene.Maack@tlllr.thueringen.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
  • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel in Kopie oder als elektronisch vorlegen. Alle Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung. Auch die Vorlage aller Unterlagen im Original kann erforderlich werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

75 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Ihren Antrag können Sie formlos schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle stellen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

04.03.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG