Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.

Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.

Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.  

Teaser

Sie möchten Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln? Sie möchten Wald roden, um die Flächen anderweitig zu nutzen? Dann müssen Sie die Genehmigung der Umwandlung von Wald bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz

4. Genehmigung / Versagung der  Nutzungsartenänderung

5. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

An wen muss ich mich wenden?

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde

Voraussetzungen

Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,

Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit

Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen

Rechtsbehelf

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Wald

Grundbuchauszug 

Fachlich freigegeben durch

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

Fachlich freigegeben am

27.06.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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