Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Politische Partei: Gründung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Parteien spielen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle. Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken will.

Parteien müssen außerdem nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach dem Umfang und der Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.


Parteien haben sich beim Bundeswahlleiter anzuzeigen und dort eine Reihe von Unterlagen (zum Beispiel die Satzung und das Parteiprogramm) zu hinterlegen.

Teaser

Wenn Sie eine Partei gründen möchten, dann müssen Sie dies beim Bundeswahlleiter anzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

28.12.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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