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Das Einwohnermeldeamt informiert

Wichtige Informationen des  Einwohnermeldeamtes

 

Änderungen ab 01.05.2025

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl vom 11. Dezember 2020, Teil I, Seite 2744 ff.) ist festgelegt, dass die Neuregelung zur ausschließlich digitalen Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt.

Daher dürfen ab 01. Mai 2025 Lichtbilder zur Beantragung hoheitlicher Dokumente nicht mehr in Papierform verwendet werden.

Die digitalen Lichtbilder werden direkt vor Ort durch das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg angefertigt (die Gebühr beträgt 6,00 Euro pro Dokument).

Alternativ können Sie die digitalen Bilder beim Fotografen erstellen lassen.

Die Übermittlung der Fotos erfolgt über einen zertifizierten Übertragungsweg an die zuständige Behörde. 

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 wurde zum 01.01.2024 der Kinderreisepass abgeschafft. Die bis Ende 2023 ausgestellten Kinderreisepässe und Verlängerungen behalten, davon unabhängig, ihre Gültigkeit. Seit dem 01.01.2024 können Eltern für Ihre Kinder entweder einen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass beantragen.

 

Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:

 

Wir empfehlen allen Einwohnern, ihre Personaldokumente auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Es ist keine Verlängerung der Dokumente möglich, hier ist generell eine Neubeantragung erforderlich.

Die Beantragung von Dokumenten muss immer persönlich erfolgen.

Bei Antragstellung sind vorzulegen:

- Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 mm x 45 mm)
- das alte Dokument
- Gebühr

Des Weiteren werden bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst und ab dem 10. Lebensjahr müssen sie ihre Unterschrift bei Antragstellung für das entsprechende Dokument leisten.

 Gebühren:
- Personalausweis                               37,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)
                                                               22,80 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)
- Reisepass                                           70,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)
                                                               37,50 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)
- vorläufiger Personalausweis          10,00 EUR (3 Monate Gültigkeit)
- vorläufiger Reisepass                      26,00 EUR (1 Jahr Gültigkeit)
- Expresspass                                       70,00 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr
                                                               (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)
                                                               37,50 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr
                                                               (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr) 

Bei Abholung der neu beantragten Personaldokumente sind die alten Dokumente in der Meldebehörde vorzulegen.

Bei Anmeldung Wohnungsgeberbestätigung erforderlich

 

Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung für eine Wohnung die Erklärung des Wohnungsgebers (Vermieter) erforderlich ist.

 

Diese Bestätigung wird vom Wohnungsgeber ausgestellt.

 

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers

  • Anmeldung mit Einzugsdatum

  • Wohnungsanschrift

  • Namen aller meldepflichtigen Personen

Das Formular dazu finden Sie unterhalb dieses Hinweises (im PDF-Format zum Ausdrucken).

i. A. Winner

Einwohnermeldeamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Mo, 17. Februar 2025

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