Häufige Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP)

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Mit Hilfe der Kommunalen Wärmeplanungen in den Gemeinden will Deutschland die Transformation der Wärmeversorgung bundesweit bewältigen. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser sowie Prozesswärme und –kälte in Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Für das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung soll ein möglichst kosteneffizienter und lokal sinnvoll umsetzbarer Weg gefunden werden. 

Der Wärmeplan als Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung dient der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Oppurg als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die zukünftige Wärmeversorgung und Gemeindeentwicklung nachhaltig zu gestalten. 

Welche Inhalte der fertige Wärmeplan haben muss, wie der Datenschutz gewährleistet wird und welche Akteure wie zu beteiligen sind, ist im Wärmeplanungsgesetz festgelegt („Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394“).

 

Welche Gebiete werden betrachtet?

Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das gesamte Gebiet der VG Oppurg mit allen 13 Gemeinden.

 

Wie wird das Konzept erstellt?

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der IST-Zustand der Energieversorgung ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z.B. Industrie, kommunale Gebäude), Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur (Strom-, Gas-, Wärmenetze) erfasst. Aus all diesen Daten wird eine Treibhausgasbilanz für die Wärmeversorgung der VG abgeleitet.

Anschließend werden potentielle lokale Erneuerbare-Energie-Potentiale (inklusive Abwärme aus Industrie) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung theoretisch und tatsächlich genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen Möglichkeiten für verschiedene Gebäudetypen auf, sodass der Energiebedarf grundsätzlich gesenkt werden kann. 

 

Zu den betrachteten Erneuerbaren Energien zählt direkte Wärmegewinnung aus:

  • Solarkraft (Solarthermie auf Dächern & Freiflächen)

  • Geothermie (oberflächennah, mitteltief, tief)

  • Biomasse (insb. Reststoffe aus Landwirtschaft, Forst, Grünpflege)

  • Umweltwärme (über Luft-Wärmepumpen)

  • Gewässern (Flüsse und Seen) und Abwasser (Kanalisation bzw. am Klärwerk)

 

Außerdem werden die Potentiale zur Stromgewinnung (indirekte Wärmenutzung) betrachtet:

  • PV-Potentiale auf Dächern und versiegelten Flächen. Das Potential auf Freiflächen wird als Ergänzung mit in Betracht gezogen.

  • Windenergie unter Berücksichtigung des Regionalen Entwicklungsplans und Beteiligung der Gemeinden

 

Bei Bedarf wird der Betrachtungsradius auf umliegende Gemeinden erweitert, um lokale Synergieeffekte zu nutzen. 

Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird das Gebiet der VG in Versorgungsgebiete eingeteilt; Zielszenarien und Maßnahmen aufgestellt und eine Umsetzungsstrategie erarbeitet.

 

Was bedeutet Versorgungsgebiet?

Die Einteilung in Versorgungsgebiete erfolgt nach der Frage „wo wird es künftig eine leitungsgebundene Versorgung geben?“ Das umfasst einerseits Wärmenetze (Fernwärme, kleine lokale Netze, hohe / niedrige Vorlauftemperaturen) und andererseits auch (Bio-)Gas- bzw. Wasserstoffnetze (soweit sich das für die VG ergibt). Für Gebiete ohne leitungsgebundene Versorgung wird aufgezeigt, welche Erneuerbaren Einzelanlagen besonders vielversprechend sind.

 

Wer erstellt das Konzept?

Die Kommunale Wärmeplanung wird durch die EnergieWerkStadt eg (www.energie-werk-stadt.de) in enger Zusammenarbeit mit dem Bauamt der VG Oppurg erstellt. Die EnergieWerkStadt bündelt als Thüringer Genossenschaft Expertise in den Bereichen Energie, Stadtplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Klimaschutz und Architektur. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und ausgewählten Akteursgruppen. Zu den Akteuren gehören unter anderem Energieversorger, Energienetzbetreiber, Agrargenossenschaften, größere Gewerbe- und Industrieunternehmen sowie Wohnungsunternehmen.

 

Was bedeutet das Konzept für den Bürger?

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung dienen als Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung der VG Oppurg. Gebäudeeigentümer bekommen so mehr Planungssicherheit und Vorschläge, wie ihre künftige Wärmeversorgung aussehen kann. Aus dem Wärmeplan entstehen keinerlei Verpflichtung für Gebäudeeigentümer/innen bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen – es handelt sich um eine strategische Fachplanung, die in weiteren Schritten konkretisiert werden muss (z. B. Analyse einzelner Versorgungslösungen für kleinere Quartiere bzw. Ortsteile/Dörfer, Querschnittsthemen mit anderen stadtplanerischen Entwicklungen, Machbarkeit und Planung von spezifischen Wärmenetzen, etc.). 

 

Wie wird die Konzepterstellung der Kommunalen Wärmeplanung finanziert?

Die Kommunale Wärmeplanung wird nach dem Wärmeplanungsgesetz durchgeführt und wird somit nach der Thüringer Wärmeplanungskosten-Erstattungsverordnung (ThürWPKEVO) zu 100 % mit Mitteln des Bundes gefördert.

 

Wie geht es nach der Konzepterstellung weiter?

Mit dem fertigen Konzept kann die VG Oppurg Schritt für Schritt die Versorgungsgebiete zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Bei der Wahl des geeigneten Startpunktes hilft die Priorisierung der Maßnahmen und Einbettung dieser in eine Umsetzungsstrategie. 

 

Wo finde ich das fertige Konzept?

Die Ergebnisse werden in einem Atlas und in einem Fachgutachten aufbereitet. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2028 auf der Website der VG Oppurg. 

 

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert hier:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

 

Tiefergehende Informationen bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle:

https://www.kww-halle.de/