Digitale Übermittlung von Lichtbildern
Ab 01. Mai 2025 erfolgt die Übermittlung von Lichtbildern
an die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden ausschließlich digital!
Lichtbilder zur Beantragung hoheitlicher Dokumente dürfen
nicht mehr in Papierform verwendet werden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl vom 11. Dezember 2020, Teil I, Seite 2744 ff.) ist festgelegt, dass die Neuregelung zur ausschließlich digitalen Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt.
Daher dürfen ab 01. Mai 2025 Lichtbilder zur Beantragung hoheitlicher Dokumente nicht mehr in Papierform verwendet werden.
Die digitalen Lichtbilder werden direkt vor Ort durch das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg angefertigt (die Gebühr beträgt 6,00 Euro pro Dokument).
Alternativ können Sie die digitalen Bilder beim Fotografen erstellen lassen.
Die Übermittlung der Fotos erfolgt über einen zertifizierten Übertragungsweg an die zuständige Behörde.
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