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Freiwillige Feuerwehr

Pfeil Gründung einer Wasserwehr

Nach dem Thüringer Wassergesetz vom 28. Mai 2019, § 55 Gemeindlicher Wasserwehrdienst, haben die Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten und erforderliche Hilfsmittel bereitzuhalten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Gefördert werden können Vorhaben zur Verbesserung der kommunalen Gefahrenabwehr im Hochwasserfall durch die einmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes. 

 

Die Gemeinde Bodelwitz ist der Größenklasse 1 zuzuordnen und erhält 12.500,00 €. 

 

Wir haben Schutzausrüstung für die Kameraden sowie technische Ausrüstung (siehe Antrag und Verwendungsnachweis) beschafft, welche die Wasserwehr in die Lage versetzt, Gefahren abzuwenden und der Bevölkerung über deren Eigeninitiative hinaus effektiv Hilfe zu leisten.

 

 Wasserwehr 2   Wasserwehr 3 

 

Dieses Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union.