Elektronische Kommunikation
Elektronische Kommunikation mit der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg unter www.vg-oppurg.de (???) publizierten E-Mail-Adressen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
Adobe Acrobat (.pdf)
Rich Text Format (.rtf)
Microsoft Word (.doc, .docx),
Micorsoft Excel (.xls, .xlsx),
nur Text-Formate (.txt)
JPEG-kompatible Dateien (.jpg, .jpeg).
Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe fünf Megabyte (MB) beschränkt.
Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
Die genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Durch die Nennung der E-Mail-Adressen wird nicht der Zugang zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten, die mit einer (qualifizierten) elektronischen Signatur verbunden sind, eröffnet.
Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist derzeit nicht möglich.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger, soweit möglich und zumutbar. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.