Wegfall des Widerspruchsrecht Datenübermittlung Bundeswehr
Das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr entfällt!
Am 05.12.2025 hat der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschlossen und der Bundesrat hat diesem am 19.12.2025 zugestimmt.
Mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2026 entfällt unter anderem das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Digitale Übermittlung von Lichtbildern
Ab 01. Mai 2025 erfolgt die Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Ausweis- und ...
Übung der Bundeswehr vom 20. bis 21.08.2026
Sa, 01. August 2026
Im Rahmen einer Einzelkämpfervorbereitung findet vom 20.08. bis 21.08.2026 die Durchschlageübung ...

