Informationen aus den Gemeinden

Aktuelles aus Lausnitz bei Neustadt an der Orla

Hinweise aus der Gemeinderatssitzung am 25.04.2023

Nicht nur volle Glascontainer ärgern die Menschen in unserer Gemeinde, sondern auch wenn Gläser und Flaschen innerhalb der Ruhezeiten eingeworfen werden. Damit beschäftigte sich vor kurzem der Gemeinderat von Lausnitz bei Neustadt an der Orla und diskutierten über Lösungen. Beschwerden kamen insbesondere aus der unmittelbaren Nachbarschaft: es wird immer wieder in der Mittagszeit oder an Sonn- und Feiertagen Glas entsorgt, so die Situation vor Ort. Der Gemeinderat ist sich einig: dass der Standort problematisch ist, aber eine Umsetzung der Container aufgrund der Ortslage keine Lösung wäre, da die Firma Entsorgungsfirma Vorgaben mache, wie die Container aufzustellen sind. Ein Containerstellplatz benötige bestimmte Voraussetzungen, etwa muss das Entsorgungsfahrzeug die Behälter ohne Verzögerung entleeren können, oder der LKW sollte diesen Platz auch ohne umständliches Rangieren erreichen. In unserer Gemeinde sind die Plätze zum Aufstellen der Container rar und darum müsse man hier einen Kompromiss eingehen

Da die Geräusche, die beim Einwurf von Altglas oder durch das Leeren der Sammelbehälter entstehen, beträchtliche Lärmbelästigungen verursachen können, gibt es mittlerweile auch technologische Möglichkeiten zur Lärmminderung. Ansätze zur Lärmminderung bestehen am Container selbst und auf dem Ausbreitungsweg des Schalls. Aus diesem Grund werden/wurden bereits bei den Altglas-Containern und der Auswahl der Stellplätze Lärmschutzaspekte berücksichtigt.

Gleichwohl ist darauf zu achten, dass dem gesteigerten Ruhebedürfnis der Anwohner an Abenden, in der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen durch deutlich am Altglascontainer angebrachte Benutzungshinweise Rechnung getragen wird. Aus diesem Grund wird hier daran appelliert, sich an die Einwurfzeiten in die Altglassammelbehälter zu halten.

Aufgrund aktueller Probleme bei der Altpapier-Entsorgung in der Mühlgasse ergeht hiermit an die Anwohner der Hinweis, dass Fahrzeuge lediglich so abgestellt werden dürfen, dass es nicht zu Behinderungen der Abfallentsorgung, des Winterdienstes sowie für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen bei Einsätzen kommt. Durch das Abstellen der Fahrzeuge ist die Mindest-Durchfahrtbreite der Fahrbahn oft nicht mehr gegeben. Ist die Durchfahrtbreite nicht mehr gewährleistet, handelt es sich automatisch um ein Halteverbot, welches auch ohne Beschilderung Bestand hat.

Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge innerorts an geeigneten Stellen, am besten auf dem eigenen Grundstück ab.

Ritter
Bürgermeister

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Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

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