Das Einwohnermeldeamt informiert
1. Regelungen zum Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen seit dem 01.01.2021 nur noch für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden (§ 5 Abs. 2 Passgesetz - PassG).
Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Datum gültig.
Soll ein für mehrere Jahre gültiges Dokument ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
2. Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen
Wir empfehlen allen Einwohnern, ihre Personalausweise und Reisepässe auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Es ist keine Verlängerung der Dokumente möglich, hier ist generell eine Neubeantragung erforderlich.
Bei Antragstellung sind vorzulegen:
- Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch)
- pro Dokument ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 mm x 45 mm)
- das alte Dokument
- Gebühr
Weiterhin besteht die Möglichkeit im Einwohnermeldeamt die kurzfristige Ausstellung von Kinderreisepässen (bis 12. Lebensjahr) und vorläufigen Personaldokumenten. Kinderreisepässe können nur bis zum 12. Lebensjahr (jeweils um ein Jahr) verlängert und aktualisiert werden, wenn diese nicht abgelaufen sind. Des Weiteren müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr ihre Unterschrift bei Antragstellung für das entsprechende Dokument leisten.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26.06.2012 ungültig.
Gebühren:
- Personalausweis
37,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)
22,80 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)
- Reisepass
60,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)
37,50 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)
- Kinderreisepass
13,00 EUR (bis 12. Lebensjahr, 1 Jahr Gültigkeit)
- vorläufiger Personalausweis
10,00 EUR (3 Monate Gültigkeit)
- vorläufiger Reisepass
26,00 EUR (1 Jahr Gültigkeit)
- Expresspass
60,00 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr
(10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)
37,50 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr
(6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)
Bei Abholung der neu beantragten Personaldokumente sind die alten Dokumente in der Meldebehörde vorzulegen.
3. Bei Anmeldung Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung für eine Wohnung die Erklärung des Wohnungsgebers (Vermieter) erforderlich ist.
Diese Bestätigung wird vom Wohnungsgeber ausgestellt.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Anmeldung mit Einzugsdatum
- Wohnungsanschrift
- Namen aller meldepflichtigen Personen
Das Formular dazu finden Sie unterhalb dieses Hinweises (im PDF-Format zum Ausdrucken).
i. A. Winner
Einwohnermeldeamt