Die Finanzverwaltung informiert
Zahlung der Grundsteuer
Sehr geehrte Steuerzahler! Die Grundsteuer für das Jahr 2024 ist in Höhe der in den Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November fällig. Diejenigen Steuerzahler, bei denen sich Änderungen ergeben – Hebesatzänderung der Gemeinde oder Änderung des Messbescheides vom Finanzamt – erhalten pro Grundstück einen neuen Steuerbescheid. Ohne Änderungen behalten die Steuerbescheide aus Vorjahren ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie:
Ein Dauerauftrag, den Sie bei Ihrer Hausbank für die Zahlung eingerichtet haben, sollte geprüft und gegebenenfalls von Ihnen entsprechend geändert werden.
Bei einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat = Einzugsermächtigung werden Änderungen durch die Verwaltung berücksichtigt.
im Auftrag
Kupke