Bekanntmachung
der Satzung über die Ergänzungssatzung „Flur 5 Flurstück 144/3“ der Gemeinde Bodelwitz gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz hat am 05.11.2018 mit Beschluss-Nr. 41/2018 die Ergänzungssatzung „Flur 5 Flurstück 144/3“ der Gemeinde Bodelwitz, bestehend aus Planzeichnung, Teil A und den textlichen Festsetzungen, Teil B als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Die Ergänzungssatzung wird in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Türkenhof 5, 07381 Oppurg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
Über den Inhalt der Ergänzungssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Hinweise:
Nach § 215 Abs.1 BauGB werden unbeachtlich
eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen wurden sind, zustande gekommen, so ist Verletzung gemäß § 21 Abs.4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (vgl.§ 21 Abs.4 Satz 3 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs.4 Satz 3 ThürKO).
Übersichtslageplan: siehe Anlage
Bodelwitz, den 04.02.2019
Staps
Bürgermeisterin -Siegel-