Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Personenbeförderung - Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

Teaser

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesverwaltungsamt

Personenbeförderung, Referat 520

Jorge-Semprùn-Platz 4

99423 Weimar

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 PBefG.

Antragsunterlagen gem. § 12 PBefG in allen Fällen wie z.B.:

  • Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
  • Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
  • eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),
  • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
  • gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig von der Art des Linienverkehrs in Verbindung mit der Linienlänge und dem Verfahrensumfang.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen siehe § 12 Abs. 5 - 7 PBefG.

Bearbeitungsdauer

3 – 6 Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

13.06.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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