Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Reparaturbonus 3.0 beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Funktionieren Elektrogeräte nicht mehr wie gewohnt oder überhaupt nicht mehr, entscheiden sich viele für den Kauf von neuen Geräten. Wenn Sie stattdessen eine Reparatur durchführen lassen, können Sie bis zu 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten erstattet bekommen.

Lassen Sie die Reparatur in einem Repair-Café durchführen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzteile.

Teaser

Ihr Elektrogerät funktioniert nicht mehr wie gewünscht? Wenn Sie dieses reparieren lassen, anstatt ein neues zu kaufen, können Sie dafür einen Bonus erhalten.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag online aus.
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug) für die Reparatur hochladen. Haben Sie nur einen Kassenzettel erhalten, genügt auch dieser.   
  • Nach Abschluss der Bearbeitung, überweist die zuständige Stelle das Geld auf Ihr Konto.

Zuständige Stelle

Verbraucherzentrale Thüringen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Thüringen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sie haben den maximalen Förderungsbetrag von 100 Euro pro Person und Jahr noch nicht ausgeschöpft.
  • es handelt sich um ein förderfähiges Gerät
  • Rechnungssumme für die Reparatur muss mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen 
  • Bei Reparatur in einem RepairCafé: die Rechnung für ein Ersatzteil muss bei mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen
  • Sie haben die Reparaturen nicht selbst (Ausnahme: Reparatur im Repair-Café) beziehungsweise im eigenen Reparaturbetrieb durchgeführt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Onlineplattform
  • Rechnung und Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge können ab dem 15.06.2023 gestellt werden. Ihre Reparaturrechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sind.

Der Bonus wird so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel erschöpft sind und ein Antragsstopp ausgesprochen wurde.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

15.06.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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