Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr bisheriges Auto-Kennzeichen in ein EU-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen wollen oder auch wenn Sie zu anderen Zwecken zusätzliche oder geänderte Kennzeichen benötigen, beantragen Sie diese in Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
Teaser
Änderungen Ihres bisherigen Auto-Kennzeichens können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in welcher Ihr Kfz angemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft