Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
  • § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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