Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Teaser
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen