Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Teaser
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
siehe Wohnsitz Anmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
11.01.2022