Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- 1-2 Wochen Bearbeitungsdauer
- Vorausssetzung i. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
- Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.