Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Ausbildungsförderung Bewilligung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Ausbildungsförderung nach ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • deutscher Staatsbürger
  • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • maximal 29 Jahre alt
  • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
  • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
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13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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