Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Teaser

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Unfallhergang,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

21.11.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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