Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

  • bei Gefährdungen durch Energien,
  • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
  • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
  • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
  • Betriebsstörungen und Unfällen,
  • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

Teaser

Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.

Verfahrensablauf

  1. Einreichung des Antrags, der gutachterlichen Stellungnahme und der Gefährdungsbeurteilung online
  2. Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde
  3. Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die betroffenen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

01.06.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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