Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Bauen - Anzeige des Bauleiters
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Teaser
Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
02.11.2023