Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Agrarorganisationen anerkennen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich als mehrere Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte zu einer Erzeugergemeinschaft zusammenschließen möchten, dann können Sie eine Anerkennung als Erzeugerorganisation beantragen.

Teaser

Wenn Sie als Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte ihre Kräfte bündeln und explizite Fördermöglichkeiten nutzen wollen,können Sie die Anerkennung als Agrarorganisation beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
  • Bescheiderstellung
  • Jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 41

Voraussetzungen

  • mindestens fünf Gründungsmitglieder müssen sich zu einer juristischen Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung des Privatrechts zusammengeschlossen haben
  • Hauptsitz Ihrer Agrarorganisation sowie der Mitglieder muss in Thüringen sein
  • Gesamttätigkeit Ihrer Agrarorganisation sollte im Vergleich zur Gesamttätigkeit der Mitglieder eine nicht nur unbedeutende Tätigkeit in einem gemeinsamen Erzeugnisbereich entfalten
  • Ihre Agrarorganisation muss über eine fachrechtskonforme Satzung verfügen inklusive aller vorgeschriebenen Inhalte und Regelungen
  • Sie müssen mindestens eines der  folgenden vorgegebenen Ziele ganz oder teilweise verfolgen:
    • Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
    • Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
    • Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • geltende Satzung oder Gesellschaftervertrag
  • Protokoll der Gründungsversammlung
  • Registerauszug oder bei nicht registerfähigen Personenvereinigungen beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Gründung oder Verleihung der Rechtsfähigkeit ) bei wirtschaftlichem Verein
  • vollständige Liste der Mitglieder zum aktuellen Stand (Name, Vorname, bei juristischen Personen Name, Anschrift), Erzeugung (Erzeugnisse und Produktionsumfang nach Wert und Menge für die letzten 3 Jahre), gegebenenfalls voraussichtliche Bruttoproduktion
  • eidesstattliche Erklärung eines jeden Mitgliedes, dass er in Bezug auf den/die beantragten Erzeugnisbereich(e) ein beziehungsweise kein aktiv produzierender Urproduzent oder produzierendes Verarbeitungsunternehmen ist und das er nur Mitglied in dieser Agrarorganisation beziehungsweise in weiteren Agrarorganisationen ist
  • Darstellung der Agrarorganisation (Aufbau, Struktur, Aufgaben, [insbesondere Darstellung der Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder, Festlegungen zur Andienung], Übertragung von Aufgaben Ihrer Agrarorganisation auf Dritte)
  • Darstellung der Ziele Ihrer Agrarorganisation, Konzept wie die Ziele, die Sie erreichen wollen, Geschäftsplan (Entwicklungsstrategie für die kommenden 5 Jahre)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena oder einer seiner Zweigstellen einlegen.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 41

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

28.09.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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