Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.
Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.
Teaser
Ihre zuständige Handelskammer kann Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbetriebe als Nachweis über die Eintragung bei der HWK ausstellen. Diese müssen Sie beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Benennung Ihrer Mitgliedsnummer bei der zuständigen Handwerkskammer, die sich auf Ihrer Handwerks- bzw. Gewerbekarte befindet, sehr hilfreich.
Fachlich freigegeben durch
die Thüringer Handwerkskammern