Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.

Teaser

Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
  • Nachweise zur Berufsausbildung
  • Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen

Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

06.09.2016
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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09:00 - 12:00 Uhr

 

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