Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Güterkraftverkehr: Nachweis der fachlichen Eignung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen:

  • Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht)
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  • Grenzüberschreitende Güterkraftverkehr

Die Sachkenntnisse müssen Sie durch eine Prüfung, durch einen geeigneten Berufsabschluss oder durch eine leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

18.06.2018
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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