Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Führerschein erstmalig für die Klasse L beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt: 

Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren. 

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Die Fahrerlaubnisklasse L ist im normalen PKW-Führerschein (Klasse B) mit enthalten, kann jedoch auch separat erworben werden.

Im Unterschied dazu muss die Fahrerlaubnisklasse T zusätzlich zur (vorhandenen) Klasse B erworben werden.

Teaser

Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Zugmaschine zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters stellen. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument,

aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung,

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,

Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule,

Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung. 

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium.

Unterstützende Institutionen

Fahrschulen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

29.03.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

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