Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Vor Beantragung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf einen Vorbescheid stellen. Der Vorbescheid dient vor allem dazu, bei komplexen oder neuartigen Anlagen wichtige Fragen über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab zu klären. Hierzu zählen unter aanderem Fragen, ob das Vorhaben an dem vorgesehenen Standort zulässig ist oder ob die technische Umsetzung sicherstellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

Teaser

Sie können einen Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen. Dadurch kann über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.

Verfahrensablauf

Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Voraussetzungen

  • Die Auswirkungen der geplanten Anlage können ausreichend beurteilt werden.
  • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

17.04.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG