Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Informationen zur Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben. 

Nutzen Sie das entsprechende Bewerbungsportal Ihrer Hochschule, wenn Sie einen Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten. Im Portal Ihrer Wunschhochschule erfahren Sie, ob Ihr Zielstudiengang örtlich oder zentral zulassungsbeschränkt ist und über welches Portal gegebenenfalls eine zusätzliche Registrierung erforderlich ist.

Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder internationale Bewerber*innen kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

Wenn Sie an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach studieren möchten, benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer durch die Hochschule zugelassenen Ausbildungsstätte, einem sogennanten Praxispartner. Sie bewerben sich demnach direkt bei einem dieser Praxispartner.

Teaser

Sie möchten an einer Hochschule studieren? Dann müssen Sie sich im Bewerbungsportal der Wunschhochschule online registrieren und anschließend bewerben.

Verfahrensablauf

Für die Bewerbung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung 

Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder die Webseite „Hochschulstart“ informiert.

Bei einem zulassungsfreien Studiengang kann im Anschluss direkt die Immatrikulation beantragt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Voraussetzungen

  • Sie müssen insbesondere über eine für die jeweilige Hochschule gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden. 
  • Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können, die über einen Anrechnungs- und Einstufungsbescheid als Eignungsnachweis für das höhere Fachsemester dokumentiert sind.
  • Für die Bewerbung um ein Masterstudium beziehungsweise einen weiterbildenden Studiengang müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Studienordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Bewerbungsantrag 
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise 
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang
     

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bewerbung fallen keine Gebühren an. 
Gegebenenfalls fallen gesondert Gebühren für Eignungstests an.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang.

Bei einer formgerechten und vollständigen Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist bezhiehungsweise einer formgerechten und vollständigen Beantragung der Immatrikulation innerhalb der Immatrikulationsfrist erfolgt die Bearbeitung seitens der Hochschule so, dass die Beteiligung am Vergabeverfahren beziehungsweise bei Einschreibung die Immatrikulation bis Semesterbeginn sichergestellt ist.
 

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Hochschule - den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid - können Sie Widerspruch eingelegen.

Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen. 

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel Nein (Ausnahmen gegebenenfalls von Hochschule zu Hochschule möglich)

Was sollte ich noch wissen?

  • Es müssen die (besonderen) Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden
  • Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten
  • Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden
  • In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten/Atteste ein.
     

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

24.08.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
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Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch:
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