Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

Teaser

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Saale-Orla-Kreis

Auskunft aus dem Baulastenregister:

  • Antrag
  • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
  • Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Spezielle Hinweise für - Landkreis Saale-Orla-Kreis

Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

28.09.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG