Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Teaser
Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.09.2023