Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauherrn
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherr auf, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird. Dieser hat dem Bauherrn obliegende Verpflichtungen zu erfüllen. 

Teaser

Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der unteren Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

An wen muss ich mich wenden?

an die untere Bauaufsichtsbehörde

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

02.11.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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