Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder Anlageberatung betreiben möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis können Sie durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbringen.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlagen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Teaser

Um die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung darüber

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Die bestandene Sachkundeprüfung gilt lebenslang

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. 
    Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie dem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
     

Weiterführende Informationen

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) führt die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse auf.
Diese Liste ist abschließend.

Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der 
Seite des DIHK:

Urheber

IHK Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

16.01.2024
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG