Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
  • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
  • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

Teaser

Wenn Sie Fluglehrer/innen oder Personal für die Flugsicherung ausbilden möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

Welche Gebühren fallen an?

35,00 Euro bis 380,00 Euro

Anträge / Formulare

Stellen Sie einen formlosen Antrag.

Unterstützende Institutionen

Flugschulen und Luftsportvereine

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG