Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Teaser
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
27.12.2017